Hautkrebs

Früh erkannt lassen sich auffällige Veränderungen der Haut in der Regel gut behandeln. Aus diesem Grund raten Ärzte regelmäßig zu einer sorgfältigen Selbstuntersuchung der Haut.

Ab 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Bislang wurde die ärztliche Inspektion der Haut nur dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Verdacht auf Hautkrebs vorlag.

Die Untersuchung wird von speziell fortgebildeten Haus- und Hautärzten vorgenommen.